Spediteurhaftung

Spediteurhaftung — materielle Verantwortlichkeit des Spediteurs für Verletzung von Pflichten aus dem Speditionsvertrag. Der Spediteur ist für ordnungsgemäße Erfüllung seiner Pflichten nach unterschiedlichen Prinzipien verantwortlich. Aus seiner Vermittlerstellung ergibt sich, dass er für Transportbetriebe, für Zwischen- und Empfangs­spediteure, für Versicherungsunternehmen und Kreditinstitute nicht wie für Erfüllungsgehilfen, sondern lediglich für deren sorgfältige -Auswahl verantwortlich ist. Soweit der Spediteur zugleich die Transportleistung selbst übernommen hat, richten sich die Voraussetzungen der Verantwort­lichkeit und der Umfang der Haftung des Spedi­teurs nach den für den Transportabschnitt, auf dem der Schaden verursacht wurde, und für die betreffende Leistungsart geltenden Rechtsnormen bzw. handelsüblichen Geschäftsbedingungen. Lässt sich der Abschnitt des Gesamttransportes, auf welchem der Schaden eingetreten ist, nicht feststellen, so darf der Spediteur den Teilabschnitt auswählen, der der Bestimmung seiner Haftung zugrunde gelegt werden soll.