Städteleasing

Städteleasing — spezifische Form der Miete oder Pacht von Gebäuden, Anlagen, Ausrüstungen u. a. durch Städte und Gemeinden der Staaten. Beim Städteleasing werden Investitionen, die für die Aufgabenerfüllung der Städte und Gemeinden erforderlich sind, unter Einschaltung privater Fi­nanzierungsgesellschaften, sog. Leasing-Gesell­schaften, realisiert. Zw. diesen Gesellschaften und den kommunalen Gebietskörperschaften entsteht ein Miet-. bzw. Pachtverhältnis. Die Entwicklung des Städteleasings ist Ergebnis der zunehmenden Finanznot der Städte und Gemeinden und ihres Bemühens, das damit zusammenhängende Wachstum der Verschuldung in Grenzen zu halten. Bei dieser Finanzierungsform muss das für den Neubau und die Ausrüstung kultureller, sozialer und anderer kommunaler Einrichtungen notwendige Kapital zunächst nicht vom jeweiligen öffentlichen Haus­halt aufgebracht werden, sondern wird von den Leasing-Gesellschaften vorgeschossen. Auf längere Sicht gesehen übersteigen jedoch die Miet bzw. Pachtgebühren, die die Verzinsung und Amortisation des Kapitals einschließen, die fi­nanziellen Aufwendungen, die mit einer Sofort­finanzierung aus Haushaltmitteln verbunden sind. Die öffentlichen Haushalte werden also nur vor­übergehend entlastet, während die Leasing-Ge­sellschaften hohe Profite auf Kosten der Steuerzahler erzielen.