Ständige Aktiva

Ständige Aktiva — Forderungen des Betriebes, die durch Vorauszahlung von Mieten, Pachten, Pa­tentgebühren und ähnlichem entstehen. Sie ver­ursachen, einen Finanzbedarf, der durch die Fi­nanzplanung zu bestimmen ist, um den Betrieb mit den erforderlichen finanziellen Mitteln auszustat­ten. ten. Die Höhe der ständige Aktiva und damit des Finanz­bedarf wird nach einer Formel berechnet.