ständige Passiva

Ständige Passiva, — finanzielle Mittel, über die die Betriebe infolge des Auseinanderfallens des Entstehungstermins von Verbindlichkeiten und Zahlungstermin zeitweilig verfügen. Ständige Passiva ent­stehen vor der Zahlung der Löhne und Gehälter, der Beiträge der Betriebe zur L Sozialversiche­rung, vor der Abführung von Nettogewinn, Produktionsfondsabgabe und ähnlichen Positionen.