Steuerbefreiung, Steuerfreiheit
Steuerbefreiung, Steuerfreiheit — auf bestimmte (insbes. wirtschafts- und sozialpolitische) Ziele gerichtete bzw. auf verwaltungstechnischen Überlegungen beruhende Ausnahme von der allg. für die verschiedenen Steuern bestehenden Steuerpflicht, und zwar entweder hinsichtlich des Steuersubjekts (persönliche Steuerbefreiung) oder des Steuerobjekts (sachliche Steuerbefreiung); bei den einzelnen Steuern unterschiedlich geregelt.
