Steuerbefreiung, Steuerfreiheit

Steuerbefreiung, Steuerfreiheit — auf bestimmte (insbes. wirtschafts- und sozialpolitische) Ziele gerichtete bzw. auf verwaltungstechnischen Über­legungen beruhende Ausnahme von der allg. für die verschiedenen Steuern bestehenden Steuer­pflicht, und zwar entweder hinsichtlich des Steuersubjekts (persönliche Steuerbefreiung) oder des Steuer­objekts (sachliche Steuerbefreiung); bei den einzelnen Steuern unterschiedlich geregelt.