steuerliche Betriebsprüfung

Steuerliche Betriebsprüfung — Überprüfung der steuerpflichtigen Betriebe und Bürger hinsichtlich der steuerlich bedeutungsvollen Verhältnisse. Gegenstand der steuerliche Betriebsprüfung ist der betriebliche Reproduktionsprozess mit seinem Ergebnis hinsicht­lich der Auslösung steuerlich erheblicher Tat­bestände. Die steuerliche Betriebsprüfung kontrolliert vor allem die materielle und formelle Richtigkeit der Buchfüh­rung bzw. Aufzeichnungen. Spezielle Prüfungs­handlungen zielen darauf ab, durch Gegenrech­nungen die tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln. Die steuerliche Betriebsprüfung ist die einzige umfassende Form der staatlichen Finanzkontrolle in Produk­tionsgenossenschaften des Handwerks, gegenüber privaten Handwerkern und Gewerbetreibenden; sie wird bei den örtlichen Finanzabt. weitgehend kombiniert mit der Lohnabzugskontrolle durch­geführt. Die steuerliche Betriebsprüfung ist zweigweise organisiert. Damit wird eine wirksamere Finanzkontrolle erreicht. In kapitalistischen Staaten, insbes. auch in der BRD, richten sich die Prüfungsmethoden vielfach mit bes. Härte gegen die kleineren Betriebe, während sich die Prüfung der Konzerne und Großbetriebe oft nur in formellen Bilanzprüfungen erschöpft. Die steuerliche Betriebsprüfung verstärkt insofern die bereits in. der Gestaltung des Steuersystems enthaltene steuer­liche Benachteiligung der kleineren Betriebe.