Stichprobenkontrolle

Stichprobenkontrolle - Bez. für Kontrollen auf der Grundlage von Stichproben. Mit Stichprobenkontrolle werden bestimmte Tatbestände in der Praxis überprüft, insbes. die Erzeugnisqualität zum Zeitpunkt der Auslieferung sowie beim Wareneingang in Indu­strie und Handel. Stichprobenkontrolle sind bei allen Erzeugnissen erforderlich, bei denen die Prüfung zur Zerstörung des Erzeugnisses führen würde bzw. bei denen eine Prüfung Stück für Stück nicht möglich oder nötig ist. Die notwendigen Teilmengen entnimmt man den Stichprobenplänen. Bei Abnahmeprüfun­gen (Warenprüfung) wird entsprechend dem Anteil fehlerhafter Erzeugnisse an den Waren­partien nach Prüfung der Stichproben über An­nahme oder Ablehnung dieser. Warenpartien ent­schieden. Gegenüber Prüfungen Stück für, Stück lassen sich durch Stichprobenkontrolle Zeit und Kosten einsparen.