strafbare Falschmeldung

Strafbare Falschmeldung,schuldhaft wahrheits­widrige Erklärung über wirtschaftliche Verhält­nisse oder Vorgänge gegenüber wirtschaftsleitenden Organen, wenn dadurch Straftaten oder erhebliche Mängel verdeckt oder Genehmigungen erlangt oder bes. wirtschaftliche Vorteile (Vorteilser­schleichung) erwirkt werden sollen. Die exakte und zutreffende gegenseitige Information ist eine unabdingbare Notwendigkeit gesamtstaatlicher Leitung der Volkswirtschaft, die im Leitungs­mechanismus realisiert, notfalls - disziplinarisch durchgesetzt werden muss. Eine strafrechtliche Ahndung ist nur für eine wider besseres Wissen vorgenommene Falschmeldung bes. Gewichtes vorgesehen.