Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchung

Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchung — be­triebsärztliche und psychologische Untersuchung zur Eignung und/oder Tauglichkeit für einen bestimmten Arbeitsplatz. Die Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchung fallen als Einstel­lungs- und Wiederholungsuntersuchungen unter den Begriff der Reihenuntersuchungen, die für bestimmte exponierte und disponierte Werktätige gesetzlich geregelt sind. Die erfolgte Untersuchung wird mit Abk. in den Sozialversicherungsausweis eingetragen; der Betriebsarzt hat dem Untersuch­ten die sich aus der Untersuchung ergebenden Schlussfolgerungen zu erläutern. Die Betriebslei­tung wird von dem Ergebnis der Untersuchungen nur im Hinblick auf die Arbeitsfähigkeit vom Arzt schriftlich in Kenntnis gesetzt. Notwendiger Ar­beitsplatzwechsel wird gemeinsam von der Betriebsleitung mit der Gewerkschaftsleitung, dem Rat für Sozialversicherung, der Arbeitsschutz­kommission oder dem Arbeitsschutzobmann und dem betreffenden Werktätigen beraten. Diese Vorsorgeuntersuchungen sind neben der Ersten­Hilfe-Leistung vorrangig vor allen übrigen Auf­gaben durchzuführen. Besonderheiten der Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchung gibt es im Bergbau.