Teilpreis

Teilpreis — Industriepreis für verkaufsfähige Teilerzeugnisse bzw. entsprechend abgeschlos­sene Teilleistungen. Die Preisbildung mit Teilpreis ist eine Form der Bildung von Relationspreisen. Sie findet in solchen Bereichen Anwendung, in denen die Erzeugnisse in unterschiedlichen Va­rianten unter Verwendung wiederkehrender (häufig standardisierter) Teilerzeugnisse oder -lei­stungen (Baugruppe, Einzelteile usw.) gefertigt werden, so in verschiedenen Zweigen des Ma­schinenbaus, im Bauwesen, in der Möbelindustrie u. a. Der Gesamtpreis wird durch Addition der Teilpreis gebildet (Baukastenprinzip). Z. B. setzt sich der Preis für Aufzüge aus Teilpreis für Antrieb, Fahrkabine, elektrische Anlage u. a. zusammen. Auch Kom­binationen mit Grundausführungen sind möglich. — Grundlagen und Wirkungsweise der Teilpreis ent­sprechen prinzipiell der von Teilpreisnormativen, jedoch sind die Teilpreis höher aggregiert. Die Grenzen zw. beiden sind fließend. Beide Begriffe werden oft synonym gebraucht. — Teilpreis werden gelegentlich auch als Teilfestpreise bezeichnet.