Teilwert

Teilwert — steuerrechtlich der Betrag, den der Erwerber eines ganzen Betriebes innerhalb des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut zahlen würde, wenn der Betrieb fortgeführt wird, nach unten begrenzt vom Materialwert (Schrott­wert), nach oben von den erhöhten Wieder­beschaffungskosten. Der Wert, den ein Erwerber unter den gen. Voraussetzungen für das einzelne Wirtschaftsgut aufwenden würde, liegt meist zw. diesen beiden Werten.