Teilzahlung

Teilzahlung — Rückzahlung eines Kredites durch Teilbeträge zu festgelegten Terminen auf ver­traglicher Grundlage. Bei der Teilzahlung wird der Kauf­betrag bis auf die vom Kreditnehmer zu leistenden Anzahlungen kreditiert. Der kreditierte Betrag wird zu Lasten des Käufers verzinst.

Teilzahlungskreditversicherung — bes. Form der Kreditversicherung, die dem Kreditgeber (Waren­häusern, Sparkassen usw.) Versicherungsschutz für den Ausfall von Forderungen aus einem Teil­zahlungskreditvertrag gewährt. Der Versiche­rungsbeitrag richtet sich nach der auf Teilzahlung verkauften Ware, nach der Höhe des Kredits und der Kreditlaufzeit.