Termin

Termin — Zeitpunkt, zu dem eine Handlung vor­zunehmen ist, eine Rechtswirkung eintreten soll oder eintreten kann. Der Termin kann durch die Angabe eines bestimmten Tages oder einer bestimmten Zeit innerhalb eines Tages festgelegt werden. Ins­bes. kann die Leistungszeit 1. als Termin (Leistungs­termin) vereinbart werden; bei verspäteter Lei­stung gerät der Verpflichtete in Verzug. Für den Eintritt der Rechtswirkung einer Kündigung kann in ihr ein Termin angegeben werden, oder es kann gesetzlich oder vertraglich bestimmt sein, dass die Kündigung nur unter Einhaltung einer bestimmten Frist und nur zu einem bestimmten Termin möglich sein soll (beides als Kündigungstermin bezeichnet). Im Verfahren vor dem Gericht und dem Staatlichen Vertragsgericht werden der Zeitpunkt des Beginns der mündlichen Verhandlung, einer Beweisauf­nahme, der Verkündung der Entscheidung und oft auch die betreffenden Handlungen selbst als Termin bezeichnet.