Termingeschäft

Termingeschäft — Form des Börsengeschäfts, bei dem Waren, Wertpapiere oder andere Objekte des Börsenhandels nicht am Tage des Geschäftsabschlusses, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt abgenommen oder geliefert werden. Beim festen Termingeschäft (Zielgeschäft) ist der Erfüllungszeitpunkt fixiert. Üblich sind Ultimo­geschäfte (Termin zum Letzten des Monats) und Mediogeschäfte (Termin zum 15. des Monats). Das bedingte Termingeschäft wird ohne feste Verpflichtung zur Realisierung abgeschlossen. Der Käufer kann, wenn sich die Kurse zw. Geschäftsabschluss und Erfüllung für ihn ungünstig entwickeln, vom Geschäft zurücktreten. Die gleiche. Möglichkeit hat der Verkäufer, wenn inzwischen günstigere Nach­fragenvorliegen oder er seine Spekulationsabsich­ten geändert hat. Der Rücktritt wird z. T. mit der Zahlung einer Entschädigung verbunden (Prämie, Reuegeld). Durch die Auswahl bestimmter Warengattungen, die Bestimmung von Mindestmen­gen, für die Termingeschäft zulässig sind, und Beschränkung auf bestimmte Formen der Terminfestlegung ver­suchen z. T. die Börsenaufsichtsbehörden die mit dem Termingeschäft gegebe­nen Spekulationsmöglichkeiten zu regulieren.