Terminvorverkauf

Terminvorverkauf — Verkauf von Waren bestimm­ter Sortimente durch den Großhandel zu einem Zeitpunkt, zu dem diese Erzeugnisse i. allg. noch nicht von der Produktion ausgeliefert sind und noch nicht unmittelbar für die Versorgung benötigt werden. Diese rationelle Verkaufsform ermöglicht den Verkaufseinrichtungen eine vorausschauende Handelstätigkeit, indem sie sich längerfristig (i. allg. bis zu sechs Monaten) über das zu er­wartende Angebot informieren, sich planmäßig bevorraten, besondere Verkaufshöhepunkte vor­bereiten und sich so insges. besser auf den kom­menden Versorgungszeitraum einstellen können. Der Terminvorverkauf trägt dazu bei, die Warenbewegung zu rationalisieren, indem der Großhandel Lager- in Strecken- oder Vermittlungsgeschäfte umwandeln kann. Er erleichtert es, die Großhandelsverträge bei der Produktion zu spezifizieren. Das einzubeziehende Sortiment muss für den Einzelhandel überschaubar sein, um den Einkauf für einen längeren Zeitraum bedarfsgerecht vorbereiten und ständig kontrollieren zu können, wie die Verträge realisiert werden. Für den Terminvorverkauf werden vor allem Fachgeschäfte ausgewählt.