territoriale Proportionen

Territoriale Proportionen, — Qualitative und quan­titative Proportionalität der räumlichen Beziehun­gen innerhalb und zw. den territorialen Einheiten sowie die Proportionalität der territorialen Teilstrukturen des gesellschaftlichen Reproduk­tionsprozesses (Produktions-, Ressourcen- und Siedlungs-, Wissenschafts-, Bevölkerungs- und Infrastruktur), Bestandteil der volkswirtschaft­lichen Proportionen und Gegenstand der Ter­ritorialplanung. Territoriale Proportionen werden nach ihrer Wirkungsrichtung in übergebietliche und innergebietliche Proportionen eingeteilt. Zu den übergebietlichen Proportionen gehören: a) Proportionen zw. dem Territorium des Landes und seinen Gebieten; b) Proportionen zw. Zweigen, Bereichen und Ge­bieten (territoriale Zweig- und Bereichsproportio­nen); c) Proportionen zw. den Gebieten (territo­riale Verflechtungsproportionen). Zu den in­nergebietlichen Proportionen gehören: a) Proportionen zw. den Zweigen der Produktion im Gebiet (gebietliche Verflechtungsproportionen der Zweige), insbes. zw. den Spezialproduktionen und den Zulieferungen im Gebiet; b) Proportionen zw. dem Ressourcenaufkommen oder den Kapazitäten der Bereiche der Infrastruktur und den Nutzern innerhalb des Gebietes (Proportionen des innergebietlichen Ressourceneinsatzes bzw. des innergebietlichen Fondseinsatzes der Infrastruktur und der Bauwirtschaft); c) Proportionen zw. der Bevölkerung des Gebietes und den Zweigen bzw. Bereichen im Gebiet (gebietliche Versorgungs- und Betreuungsproportionen sowie gebietliche Bevöl­kerungs- und Arbeitskräfteproportionen); d) Proportionen zw. den Siedlungen und den kleine­ren Teilgebieten (Verflechtungsproportionen zw. Teilgebieten); e) komplexe Proportionen im Gebiet (gebietliche Hauptproportionen). Territoriale Proportionen verändern sich mit der gesellschaftlichen, ökonomischen und wissenschaftlich-technischen Entwicklung. Ihre Planung erfolgt mittels territorialer Kennziffern, Normative und Bilanzen.