Überbrückungskredit

Überbrückungskredit - Kredit zur Überbrückung zeitweiliger Finanzierungsschwierigkeiten, bis die Planmäßigkeit wieder hergestellt ist.

Überbringerklausel — Zusatz im Scheck bei der Angabe des Zahlungsempfängers (,,... oder Über­bringer"), durch den der Scheck aus einem Order­papier zum Inhaberpapier wird. Die bezogene Bank kann an jeden Vorleger zahlen, ohne seine Berechtigung auf Grund von Indossamenten nach­prüfen zu müssen. Ein Indossament auf einem Inhaberscheck macht den Indossanten regresspflichtig, ohne aber die Urkunde in einen Or­derscheck umzuwandeln.