Überweisung - Überweisungsverfahren

Überweisung — Grundform und wichtigste Methode der Geldübertragung im bargeldlosen Zahlungsverkehr, bei der die Bank das Konto des Schuldners im Auftrag des Zahlungspflichtigen belastet, d. h. den Überweisungsbetrag abbucht, und das Konto des Zahlungsempfängers erkennt, ihm also eine Gutschrift erteilt. Die U. wird vor­genommen von Banken und Sparkassen.

Überweisungsverfahren — Zahlung durch Übertragung eines Geldbetrages vom Konto des Schuldners im Auftrag des Kontoinhabers auf das Konto des Gläubigers. Das Überweisungsverfahren ist in den zwischen­betrieblichen Beziehungen die Grundform der bargeldlosen Verrechnung. Es wird von den Be­trieben vertraglich vereinbart. Das Überweisungsverfahren kann durch gesetzliche Bestimmungen oder Koordinierungs­vereinbarungen zwingend vorgeschrieben sein, aber auch frei von den Partnern vereinbart werden. Bei Anwendung des Überweisungsverfahrens erteilt der Käufer innerhalb der gesetzlichen Zahlungsfrist seiner Bank den Überweisungsauftrag. Die Bank des Verkäufers schreibt den dort angegebenen Betrag dem Konto des Verkäufers gut und benachrichtigt ihn unverzüglich. Da zw. der Ausstellung der Rechnung und dem Tag der Überweisung durch den Käufer eine Zahlungsfrist liegt, ist der Käufer in der Regel in der Lage, vor der Bezahlung zu prüfen, ob der Verkäufer die vertraglichen Bedingungen ein­gehalten hat. Bereits mit der Zahlung kann er den Rechnungsbetrag bei Nichteinhaltung der ver­traglichen Bedingungen kürzen (Preisminderung, Reklamationen).