unberechtigt erlangte Leistung

Unberechtigt erlangte Leistung, — materieller Vor­teil, der ohne Anspruch zum Nachteil eines anderen erlangt wurde. Die Gründe für -unberechtigt erlangte Leistung sind vielgestaltig, z. B. Leistung auf Grund eines nichtigen oder teilweise nichtigen Vertrages, irrtümliche Zahlungen oder Sachlei­stungen. Der Empfänger hat das Erlangte an den benachteiligten Betrieb oder Bürger heraus­zugeben oder den Wert zu ersetzen, wenn die Herausgabe nicht möglich ist. Damit werden nicht gewollte bzw. von der sozialistischen Rechtsord­nung nicht gebilligte Vermögensänderungen korri­giert. Da die Herausgabepflicht nicht auf materiel­ler Verantwortlichkeit beruht, ist der Empfänger nur in dem Umfang zur Herausgabe bzw. zum Wertersatz verpflichtet, der dem noch bestehen­den Vorteil entspricht. Diese Beschränkung gilt nicht, wenn der Empfänger wusste oder wissen musste, dass er die Leistung ohne Anspruch erlangt hat.