unsichtbare Ausfuhr

Unsichtbare Ausfuhr, InvisiblesBegriff der Außenhandelsstatistik, der alle Lieferungen und Leistungen eines Landes an das Ausland umfasst, die nicht reguläre, unter die Kategorie des Spezial- bzw. Generalhandels fallende Warenlieferungen sind. Zur unsichtbare Ausfuhr gehören z. B. Transportleistungen für ausländische Rech­nung, Dienstleistungen und Reparaturen, Ein­nahmen aus Patenten, Lizenzen, dem Reisever­kehr u. a. In der Statistik der einzelnen Lander bestehen erhebliche Unterschiede hinsichtlich der Definition des Inhalts der unsichtbare Ausfuhr und der Größe ihrer Einzelposten.