Unterbilanz

Unterbilanz — in der bürgerlichen Bilanzlehre auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesene Position Verlust. Eine Unterbilanz entsteht, wenn die Passiva (Eigen- und Fremdkapital) die Aktiva übersteigen. Übersteigt die Unterbilanz das Grundkapital, liegt Über­schuldung vor. Bei Einzelfirmen und Per­sonengesellschaften wird in der Bilanz der Verlust erst ausgewiesen, wenn Überschuldung vorliegt. Nicht die Unterbilanz, sondern erst die Zahlungsunfähigkeit ist Konkursgrund.