Unterversicherung

Unterversicherung — Umstand, dass bei einer Vollwertversicherung die Versicherungssum­me niedriger ist als der Versicherungswert. Liegt eine Unterversicherung vor, wird im Schadenfall eine Ent­schädigung durch den Versicherer gezahlt, die nur den Teil des Schadens ersetzt, der sich zum gan­zen Schaden verhält wie die Versicherungssumme zum Versicherungswert. Um eine Unterversicherung zu vermeiden und im Schadenfall einen ausreichenden Versicherungsschutz zu ha­ben, ist eine rechtzeitige Anpassung der Versiche­rungssumme an den Versicherungswert erforder­lich.