Unversicherbarkeit

Unversicherbarkeit — Risiken, die den versiche­rungstechnischen Erfordernissen nicht oder noch nicht entsprechen und demzufolge nicht versichert werden können bzw. dürfen. Es wird zw. einer relativen Unversicherbarkeit und einer absoluten Unversicherbarkeit unterschieden. Von einer relativen Unversicherbarkeit spricht man, wenn zu einem Zeitpunkt keine Erfahrungen bei der versiche­rungstechnischen Einschätzung der Risiken vor­liegen. Bei der absoluten Unversicherbarkeit handelt es sich um solche Risiken, die kraft gesetzlichen Verbotes nicht versichert werden dürfen.