verbindliches Angebot

Verbindliches Angebot, - wissenschaftlich-tech­nische Leistung, mit der Wirtschaftsorganisatio­nen der Investitionsgüterindustrie und des Bau­wesens zwecks Vorbereitung eines Investitions­vorhabens ihre künftigen Leistungen zur In­vestitionsdurchführung gegenüber dem jeweiligen Auftraggeber mit rechtsverbindlicher Wirkung zu bestimmen haben. Bei zweistufiger Vorbereitung gehört das verbindliches Angebot zum Inhalt der zweiten Vor­bereitungsstufe. Über seine Abgabe sind zw. dem Investitionsauftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer sowie in der weiteren Koopera­tionskette Wirtschaftsverträge zu schließen. Das verbindliches Angebot hat insbes. Angaben über die inhaltliche Lösung des Vorhabens (Kurzcharakteristik, tech­nisch-ökonomische Parameter usw.), das verbind­liche Preisangebot und Angaben über die In­vestitionsdurchführung (Netzplan, Bau- und Montagetechnologie, Baustelleneinrichtung usw.) zu enthalten. Es bildet mit anderen Unterlagen die Grundlage für die Grundsatzentscheidung. Vor Übergabe an den Auftraggeber ist der darin aus­gewiesene Leistungsumfang mit den bilanzieren­den bzw. bilanzbeauftragten Organen abzustim­men. Die rechtswirksame Bindung des Auf­tragnehmers an sein verbindliches Angebot besteht bis zum Ablauf der Angebotsbindefrist bzw. bis zu ihrer vorfristigen Endigung bei Nichterteilung einer staat­lichen Planauflage für die Investition.