Veredelung

Veredelung — 1. spezifische Verbesserung charakteristischer Eigenschaften von Arbeitsgegenständen (Material), die zielbewusst und schöpferisch zur Erreichung neuer Gebrauchs­werte vorgenommen wird. Es sind zu unterschei­den: a) Veredelung in der Fertigungstechnik. I. allg. dienen alle Verfahren der Veredelung in der Fertigungstechnik dazu, die Qualität bzw. Funktion des behandelten Produkts zu verbessern und damit seinen Ge­brauchswert zu erhöhen. Es werden zwei Grundrichtungen der Veredelung in der Fertigungstechnik unterschieden, die Dünnschichttechnik und die spezifitallischen Werkstücken. — Die Diinnschichttechnik befasst sich ausschl. mit der Oberflächenver­edelung durch das Aufbringen metallischer, nicht metallischer und organischer Überzüge auf einen Arbeitsgegenstand. Die spezifische thermische Behandlung an vorwiegend metallischen Werkstücken verfolgt das Ziel, das Gefüge bzw. die Lösungsfähigkeit der Stoffteilchen zu ändern. b) Textilveredelung. Hierunter versteht man eine mechanische und chemische Nachbearbeitung zur Verbesserung und Verschönerung von Textilien aller Art. c) Glasveredelung (Schleifen des Kri­stallglases). d) Verbesserung der Verarbeitungs­eigenschaften keramischer Massen. Sie wird durch die Entfernung schädlicher Beimengungen er­reicht. — 2. Landw. ehem. Bezeichnung für die Weiterverarbeitung von Erzeugnissen der Pflanzenproduktion in Erzeugnisse der Tierpro­duktion. Veredlungswirtschaft. — 3. im Obst­bau das Überpflanzen eines Edelreises oder Edelauges auf eine Pflanze, die als Unterlage dient. Veredelungskosten — Kosten für Qualitätsverbes­serungen an Material, Teil- oder Endproduktion. Das zur Veredelung bereitgestellte Material ver­liert seine ursprünglichen Eigenschaften nicht. Beispiel: Aufbringen von Kunstharzen als Rost­schutz auf Metalle, Appretieren von Geweben.