Vergesellschaftung der Arbeit

Vergesellschaftung der Arbeit, — aus der Ver­gesellschaftung der Produktion erwachsender und mit dem technischen Fortschritt verbundener Prozess der allseitigen Vertiefung der arbeitsteili­gen Beziehungen innerhalb der gesamten Gesell­schaft und der zunehmenden gegenseitigen Durch­dringung aller Bereiche des gesellschaftlichen Lebens, wodurch sich der gesellschaftliche Cha­rakter der Arbeit weiterentwickelt. Drückt sich u. a. in zunehmender Spezialisierung, Konzentra­tion und Kooperation der Produktion und der Arbeit aus. Die Produktivkräfte verlangen zu ihrer Entfaltung und effektiven Nutzung gesellschaftliches Eigentum an Produktionsmitteln, gesell­schaftliche Organisation und gesellschaftliche Leitung. Diese Voraussetzung der allseitigen Vergesellschaftung der Arbeit bieten erst die sozialistischen Produktionsverhält­nisse. Wesentliche Kriterien der allseitigen Vergesellschaftung der Arbeit sind die im Interesse der Werktätigen liegende, den Erfordernissen der wissenschaftlich-technischen Revolution entsprechende volkswirtschaftliche Gesamtplanung und die planmäßige Verteilung der Arbeit. Unter sozialistischen Verhältnissen ist die Arbeit aus versteckt gesellschaftlicher zu unmit­telbar gesellschaftlicher Arbeit geworden. Der Grad der Vergesellschaftung der Arbeit ist im Sozialismus infolge der Existenz unterschiedlicher Eigentumsformen noch nicht einheitlich.