Vermögen

Vermögen — 1. im Eigentumsrecht Gesamtheit der einem Eigentümer zustehenden Vermögensrechte (Aktiva), die sich auf Grundstücke, Gebäude, bewegliche Sachen, Forderungen, disponible und rechtlich geschützte wissenschaftlich-technische Erkenntnisse und weitere, ihm rechtlich zugeord­nete Vermögenswerte beziehen können. Schulden (Passiva) sind nicht Bestandteil des Vermögens, sie belasten es. Zuweilen wird aber Vermögen auch als Gesamtheit der Aktiva und Passiva verstanden. Eigentums­recht, sozialistisches — 2. im Steuerrecht sach­liche Grundlage für die Berechnung der Ver­mögensteuer: Reinvermögen (Unterschiedsbetrag zw. Besitz und Schulden), steuerpflichtiges Vermögen, Gesamtvermögen (umfasst nach dem Steuerrecht die vier Vermögensarten) mit Ausnahme der Wirtschaftsgüter, die von der Vermögensteuer befreit sind (z. B. Spareinlagen und Hausrat).