Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung — spe­zielle Form der Haftpflichtversicherung für bestimmte Berufsgruppen zur Abdeckung von Schadenersatzansprüchen auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen wegen Verursachung eines Vermögensschadens bei der Berufsaus­übung. Schadenersatzansprüche aus reinen Sach-­ oder Personenschäden sind. vom Versicherungs­schutz ausgeschlossen. Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, auch Berufshaft­pflichtversicherung genannt, ist eine typische Versicherungsform für Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Architekten u. a. freiberuflich Tä­tige.