Versicherung anomaler Risiken

Versicherung anomaler Risiken — in der Per­sonenversicherung die Versicherung zu er­schwerenden Bedingungen. Ursachen für das Vorliegen anomaler Risiken können sein: von der Norm abweichender Gesundheitszustand oder geistige und körperliche Gebrechen des An­tragstellers; in der Personenver­sicherung auch Vorbelastung durch mögliche Vererbung von Krankheiten (Heredität) oder ein Beruf mit hoher Unfallwahrscheinlichkeit. Die erschwerenden Bedingungen können sein: erhöh­ter Beitrag oder eine gestaffelte Auszahlung der Versicherungssumme, wenn der Versicherungs­fall in den ersten Versicherungsjahren eintritt. Über die Einschränkung der Versicherungsdauer, die Änderung des gewünschten Tarifs oder der Beitragszahlungsdauer wird ein bei der Antragstel­lung zunächst anomales Risiko für den Ver­sicherer zum normalen. Grundlage für die Ent­scheidung über die Versicherung anomaler Risiken ist die Risikoprüfung.