Versicherungsbeginn

Versicherungsbeginn — Zeitpunkt, zu dem a) eine Pflichtversicherung wirksam wird bzw. ein Ver­sicherungsvertrag abgeschlossen wird oder b) der Versicherungsschutz einsetzt oder c) von dem an der Versicherungsbeitrag berechnet wird. Es wird unterschieden zw. formellem, materiellem und technischem Versicherungsbeginn. Der formelle Versicherungsbeginn ist der Zeitpunkt, zu dem der Versicherungsvertrag zustande ge­kommen ist, d. h. der Antrag durch den Versiche­rer angenommen wurde. Der materielle Versicherungsbeginn ist der Zeitpunkt, zu dem die Haftung des Versicherers eintritt, d. h. von dem an Versicherungsschutz gewährt wird. Der technische Versicherungsbeginn ist der Zeitpunkt, von dem an der Beitrag berechnet wird und zu zahlen ist.