Versicherungsfall

Versicherungsfall — Eintritt des im Versiche­rungsrechtsverhältnis festgelegten zufälligen Er­eignisses, das die Leistungspflicht des Versiche­rers auslöst. Der Versicherungsfall kann ein Schadenereignis (z. B. Elementarschaden, Unfall) oder ein anderes vertraglich vereinbartes oder gesetzlich festgeleg­tes Ereignis sein (z. B. Ablauf einer Versicherung auf den Erlebens- und Todesfall). I. allg. löst der Versicherungsfall einen zusätzlichen finanziellen Bedarf beim Betroffenen aus, der durch die Versicherungslei­stung gedeckt wird.