Versicherungsort

Versicherungsort — räumlicher Geltungsbereich des Versicherungsschutzes in der Sachversiche­rung. Der Versicherungsort ist in den Versicherungsbedingungen festgelegt und hat bes. Bedeutung für die Ver­sicherung beweglicher Sachen. Schäden an Sa­chen, die sich außerhalb des Versicherungsort befinden, werden nicht ersetzt, es sei denn, dass dafür eine bes. Außenversicherung abgeschlossen wurde.