Versicherungsort

Versicherungsort - räumlicher Geltungsbereich des Versicherungsschutzes in der Sachversicherung. Der Versicherungsort ist in den Versicherungsbedingungen festgelegt und hat bes. Bedeutung für die Versicherung beweglicher Sachen. Schäden an Sachen, die sich außerhalb des Versicherungsort befinden, werden nicht ersetzt, es sei denn, dass dafür eine bes. Außenversicherung abgeschlossen wurde.