Versicherungsschutz

Versicherungsschutz — Bez. für das Bestehen und die ökonomische Wirkung eines Versicherungsverhältnisses. Versicherungsschutz genießen, bedeutet geschützt zu sein gegen die finanziellen Folgen bestimmter schadenstiftender und ähnlicher Ereignisse, die zufällig und, bezogen auf das gesamte Arbeits­gebiet der Versicherungseinrichtung, massenweise auftreten (Versicherung). Der Versicherungsschutz kann entweder obligatorisch durch eine Pflichtversicherung oder freiwillig durch Abschluss eines Versiche­rungsvertrages gegen Zahlung des Versicherungs­beitrages erlangt werden. In der freiwilligen Ver­sicherung hängt der Beginn des Versicherungsschutzes maßgeblich von der Erfüllung der Beitragszahlungspflicht durch den Versicherungsnehmer ab. Der Umfang des Versicherungsschutzes ist in den Formen der Pflicht­versicherung durch staatliche Rechtsnormen, in der freiwilligen Versicherung durch vertragliche Vereinbarung auf der Grundlage der Versiche­rungsbedingungen geregelt. In allen Versiche­rungsformen haben die Versicherungseinrichtungen das Recht, bei schwerwiegenden Verletzungen der sich aus dem Versicherungs­verhältnis für den Versicherungsnehmer ergeben­den Pflichten, den Versicherungsschutz ganz oder teilweise aus­zusetzen (Mitwirkungspflichten des Versicher­ten).