Versicherungssumme

Versicherungssumme — Grenze, bis zu der der Versicherer in der Sach-, Haftpflicht- und Per­sonenversicherung aus dem Versicherungsvertrag haftet. Neben dieser versicherungsrechtlichen hat die Versicherungssumme auch eine erhebliche versicherungstech­nische Bedeutung. Bei der Summenversiche­rung dient die Versicherungssumme zur Festlegung der Leistung des Versicherers im Versicherungsfall. In der Schadenversicherung dient die Versicherungssumme u. a. dazu, die obere Grenze der Leistungspflicht des Versiche­rers festzulegen (Höchstversicherungssumme). In der Versicherungssumme kommt indirekt die Größe des Risikos, das der Versicherer übernimmt, zum Ausdruck. In vielen Versicherungsformen bestimmt die Höhe der Versicherungssumme die Höhe des Beitrages, z. B. in der Lebens­versicherung, der Unfallversicherung und der Haushaltversicherung. Die Entwicklung der Versicherungssumme, in der sich auch die Intensität des Versicherungs­schutzes widerspiegelt, ist daher für die Leitung, Planung und Durchführung von erheblicher Bedeutung.