Vertragsänderung

Vertragsänderung — Änderung von Vertragsbedin­gungen, durch die der Leistungsgegenstand näher bestimmt oder die Leistungszeit, der Preis, die Art der Erbringung der Leistung und die Mitwirkung des anderen Partners festgelegt sind. Bei der Vertragsänderung wird der Vertrag zu geänderten Bedingungen (im Unterschied zur Vertragsaufhebung) und ohne Verringerung des Leistungsumfangs (1.) (im Unterschied zur teilweisen Vertragsaufhebung) aufrecht erhalten. Der Eintritt eines neuen Part­ners an Stelle eines Ausscheidenden (Partnerwechsel) ist eine Vertragsänderung bes. Art. Die Vertragsänderung kommt durch Einigung der Partner zustande, soweit nichts anderes geregelt ist (z. B. Partnerwechsel durch Einzelentscheidung). Kosten aus der Vorbereitung der Ver­tragserfüllung zu den ursprünglichen Vertrags­bedingungen und solche, die infolge der Vertragsänderung ent­stehen, sind von dem Partner zu ersetzen (Auf­wendungsersatz), der die zur Vertragsänderung führenden Um­stände verursacht hat oder bei dem sie aufgetreten sind. Die Vertragsänderung kann davon abhängig gemacht werden, dass sie Vertragsstrafen und Schadenersatzforderungen nicht berührt, die ohne Vertragsänderung entstehen würden. Bereits entstandene Forderungen, bleiben be­stehen.