Vertragsaufhebung

Vertragsaufhebung — Vereinbarung zw. Ver­tragspartnern, die das Vertragsverhältnis vor Er­füllung der wechselseitigen Pflichten beendet. Die Vorschriften über die Vertragsaufhebung gelten auch, wenn ein anderer Leistungsgegenstand oder ein Leistungsgegenstand von wesentlich anderer qualitativer Beschaffenheit vereinbart werden (Vertragsaufhebung unter Abschluss eines neuen Vertrages) oder wenn die Part­ner den Leistungsumfang (1.) verringern (Teil­aufhebung). Bei Investitionsleistungsverträgen liegt eine Teilaufhebung meist nur vor, wenn die Zahl der Investitionsobjekte verringert wird. Die Vertragsaufhebung kommt durch Einigung zustande; die als Vertragsstornierung bezeichnete Erklärung nur eines Partners ist ein Vertragsaufhebungsangebot.