Vertragsergänzung

Vertragsergänzung— erstmalige Gestaltung des Vertrages, bezüglich bestimmter Abreden (im Unterschied zur Vertragsänderung). Ist es beim Abschluss von Wirtschaftsverträgen  noch nicht möglich oder nicht zweckmäßig, alle für die Lei­stung erforderlichen Vereinbarungen zu treffen, so haben die Partner den Zeitpunkt der späteren Vertragsergänzung zu vereinbaren (z. B. für die Spezifizierung des Sortiments unter Berücksichtigung der zwischen­zeitlichen Bedarfsentwicklung).