Vertragszeitraum

Vertragszeitraum - Zeit zw. dem Vertragsabschluss und der vertragsgemäßen Beendigung des Vertragsverhältnisses. Bei Leistungsverträgen läuft der Vertragszeitraum mit dem Ende der Leistungszeit ab, die für die Hauptleistung des Auftragneh­mers vereinbart wurde; bei unbefristet eingegan­genen Dauerschuldverhältnissen (z. B. Lager-, Nützungs- und Mietverträge) wird der Vertragszeitraum durch Kündigung beendet. Die Betriebe vereinbaren den zweckmäßigsten Vertragszeitraum nach den Er­fordernissen der Planung der Volkswirtschaft und des jeweiligen Vertragsverhältnisses. Der Vertragszeitraum ist so zu bemessen, dass die Leistung des Auftragneh­mers innerhalb des Vertragszeitraum vollständig erbracht werden kann. Er kann durch Rechtsvorschrift oder durch Koordinierungsvereinbarung festgelegt werden. Bei Verzug ist die verspätete Leistung auch nach Ablauf des Vertragszeitraum zu erbringen. Die Ansprüche auf Gegenleistung und auf Sanktionen wegen einer Vertragsverletzung werden durch den Ablauf des Vertragszeitraum nicht ausgeschlossen.