Vertreterprovision

Vertreterprovision - Vergütung des Handelsvertreters (Reisevertre­ter) in Form einer Vermittlungs- oder Abschlussgebühr. Der Handelsvertreter erwirbt den An­spruch auf die Vertreterprovision für jedes abgeschlossene Ge­schäft, das durch ihn zustande gekommen ist. Endgültig erhält er die Vertreterprovision jedoch erst, nachdem das Geschäft ausgeführt ist, meist als prozentualen Abschlag vom Verkaufswert.