Volkswirtschaftliche Rangordnung

Volkswirtschaftliche Rangordnung,— 1. Ordnung verschiedener Varianten der Entwicklung der Volkswirtschaft nach dem Grad der Erfüllung der allg. wirtschaftspolitischen Ziele; Grundelement bei der Ausarbeitung (Auswahl) des optimalen Volkswirtschaftsplanes. Gegen das Verfahren eines einfachen volkswirtschaftlichen Varianten­vergleichs nach der volkswirtschaftliche Rangordnung spricht, dass a) die ein­zelnen Varianten der volkswirtschaftlichen Teil­bereiche in der Regel nicht voneinander unabhän­gig sind und b) nicht zuverlässig zu bestimmen ist, ob es nicht noch weitere, bessere Varianten der Entwicklung der Volkswirtschaft gibt. — 2. Wichtung der gleichzeitig zu realisierenden wirtschafts­politischen Einzelziele untereinander hinsichtlich ihres Einflusses auf die Erfüllung der gesamt­gesellschaftlichen Ziele durch die Volkswirtschaft. Die Bestimmung dieser volkswirtschaftliche Rangordnung (eines volkswirt­schaftlichen Präferenzsystems) ist immanenter Bestandteil jeder Entscheidung der Wirtschafts­leitung über die Entwicklungsrichtung der Volks­wirtschaft. Durch sie werden die allg. Ziele der Entwicklung der Gesellschaft, so­weit sie durch ökonomische Maßnahmen zu realisieren sind, in quantitativ, bestimmte wirt­schaftspolitische Ziele umgesetzt.