Vollwertversicherung

Vollwertversicherung — in der Sachversicherung verbreitete Regelung, wonach die Versiche­rungssumme mit dem vollen Wert der Sachen (Versicherungswerk) übereinstimmen muss. Im Unterschied zur Erstrisikoversicherung wird im Schadenfall eine Unterversicherung angerech­net, wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der Versicherungswert. Liegt die Versicherungssumme über dem Versicherungswert, wird nur der tatsächliche Schaden gedeckt. Die Vollwertversicherung er­fordert in regelmäßigen Abständen eine Über­prüfung, inwieweit die Versicherungssumme dem Wert der versicherten Sachen entspricht, und gegebenenfalls eine Anpassung der Versicherungs­summe an den Versicherungswert.