vorfristige Leistung

Vorfristige Leistung, — Leistung eines Ver­tragspartners vor Eintritt der Leistungszeit. Die vorfristige Leistung ist nur mit Zustimmung des anderen Partners zulässig. Der Auftraggeber kann die Abnahme und Bezahlung der nicht vereinbarten vorfristigen Hauptleistung  des Auftragneh­mers bis zum Eintritt der Leistungszeit verweigern und den Leistungsgegenstand bis dahin auf dessen Kosten und Gefahr (Gefahrtragung) ein­lagern.