Vorzugspreis

Vorzugspreisin der Wirtschaft gebräuchliche Preisform, die vor allem dazu dient, dem jeweiligen Unternehmen bestimmte Absatzmärkte zu si­chern. Der Vorzugspreis liegt unter dem allg. gültigen Markt­preis und wird nur ausgewählten Abnehmern zugebilligt, verbunden mit der Verpflichtung, keine Konkurrenzerzeugnisse zu beziehen. Er tritt deshalb meist in Handelsverträgen nicht in Er­scheinung, sondern wird geheim ausgemacht.