Warenannahme - Warenart

Warenannahme — Übernahme der Waren im Groß- und Einzelhandel bei Anlieferung. Zur Warenannahme gehört, die Waren körperlich zu übernehmen, Menge und Qualität entsprechend den vertraglichen Verein­barungen zu überprüfen und sie z. T. auch aus­zupacken. Die Warenannahme sichert maßgeblich, dass nur einwandfreie Ware in den Handel gelangt.

Warenart — Oberbegriff für Warenunterarten und Sorten, die in allen wesentlichen Eigenschaften übereinstimmen (Getreidearten, z. B. Weizen, Gerste usw.); zentraler Begriff der Warensyste­matik. Dabei sind stets die Eigenschaften als wesentlich zu betrachten, auf denen der Gebrauch der jeweiligen Warenart beruht. Die verschiedenen Waren, die zu einer Warenart gehören, können sich u. a. nach den Roh- und Werkstoffen, den Herstel­lungs-, Vorbehandlungs- und Nachbehandlungsverfahren, der chemischen Zusammensetzung sowie nach der speziellen Verwendung unter­scheiden.