Warenmuster

Warenmuster — einzelnes Warenexemplar, das entweder gesondert angefertigt oder aus der laufenden Produktion bzw. aus dem Bestand eines Handelsbetriebes entnommen wird und gegenüber den Kunden als verbindliches Angebot gilt. Ein im Musterraum, durch Vertreter oder in Verkaufseinrichtungen des Einzelhandels vorgelegtes Warenmuster wird mit allen seinen Gestaltungselementen und Qualitätsmerkmalen verbindlicher Vertragsinhalt, so dass Abweichungen davon zur Reklamation be­rechtigen und zu Sanktionen führen können. So­weit Warenmuster bei Kaufabschlüssen zw. Handel und Produktion verwendet werden, verbleiben sie beim Käufer, damit er bei Lieferung der Ware kontrol­lieren kann, ob die vertraglich vereinbarten Qua­litätsmerkmale, wie Farbe, Materialeinsatz usw., eingehalten wurden.