Warenverkaufsautomat

Warenverkaufsautomat — mit Waren bestücktes vollmechanisiertes Arbeitsmittel, das nach Münzeinwurf selbsttätig eine oder mehrere Waren zur Selbstentnahme für den Käufer freigibt. Nach Aufbau und Verwendungszweck werden verschie­dene Arten von Warenverkaufsautomat unterschieden: z. B. Ein- und Mehrschachtautomaten für Waren mit gleichförmiger Verpackung (Zigaretten u. ä.), Gefachautomaten zum Angebot ungleichförmiger oder nicht verpackter Waren in Einzelstücken oder in Kom­binationen mehrerer Waren gleicher oder ver­schiedener Sortimente (Süß- und Dauerback­waren, usw.), Zeitungs- ­und Getränkeautomaten. Warenverkaufsautomat werden vor allem an Verkehrsknotenpunkten, in Ein­kaufszentren, in Betrieben zur Pausenversorgung, in Gebieten der Naherholung und Touristik sowie in Verbindung mit Verkaufsstellen entweder ein­zeln oder in Gruppen (Automatenkomplexe) auf­gestellt. Das Netz der Warenverkaufsautomat wird durch Dienstlei­stungsautomaten ergänzt, z. B. für den Verkauf von Fahrkarten, Postwertzeichen; für das Wechseln von Münzgeld; für das Aufbewahren von Gepäck; in Form von Musikautomaten in Gaststätten, Park­zeituhren auf Parkplätzen u. a.