Weiche Waren

Weiche Waren, [engl.: non essential goods] — aus der Außenhandelspraxis über­kommene Bez. für Waren, für die Importländer bei Handels- und Zahlungsbilanzschwierigkeiten bzw. aus anderen Gründen zuerst Einfuhrbeschränkun­gen bzw. sogar Einfuhrverbote vornehmen, denen sie also eine geringe handelspolitische Bedeutung beimessen. In der Regel fallen unter weiche Waren aus­gesprochene Luxusgüter, wie Schmuck u. ä., aber auch Überschusswaren, bei denen das Angebot die Nachfrage mehr oder weniger stark übersteigt.