weniger notwendige Waren

Weniger notwendige Waren [engl.; = less essential goods] — aus der Außen­handelspraxis überkommene Bez. für Waren mit weniger wesentlicher handelspolitischer Wertig­keit. Die unterschiedliche handelspolitische Wer­tigkeit ist bei der Festlegung einzelner Wa­renkontingente in den Handelsabkommen zw. oder mit Ländern von Interesse. Zu den weniger notwendige Waren e. g. gehören z. B. Erzeugnisse der Leicht­industrie.