Wertpapier

Wertpapier Urkunde, die Vermögens­rechte verbrieft, wobei die Geltendmachung der Rechte an den Besitz der Urkunde gebunden ist. Wertpapier bezeichnet man als Valoren. Nach der Übertrag­barkeit der Wertpapiere unterscheidet man Inhaberpapiere, Orderpapiere und Rektapapiere. Nach der Art des verbrieften Rechts werden sachrechtliche Papiere (Grundschuldbriefe, Hypothe­kenpfandbriefe), schuldrechtliche Papiere, auch obligationsrechtliche Papiere gen. (Staatsanleihen, Staatsschuldverschreibungen, Länder- und Kom­munalanleihen, Industrieobligationen, Wechsel), und korporationsrechtliche Papiere oder Mitglied­schaftspapiere (Industrie-, Bank-, Versicherungsaktien) unterschieden. Ihrer Verzinsung nach gliedern sich die Wertpapiere in festverzinsliche Wertpapier und solche mit veränderlichem Ertrag. Festver­zinsliche Wertpapier (sog. Rentenwerte oder Anlagepa­piere) sind Wertpapiere, die vor allem für eine längerfristige Geldanlage in Frage kommen und deren Verzin­sung von vornherein bekannt und verbrieft ist. Hierzu gehören die meisten sach- und schuldrecht­lichen Papiere, wie Pfandbriefe, Staatsanleihen und Schuldverschreibungen. Ein typisches Wertpapier mit veränderlichem Ertrag ist die Aktie. Der Ertrag des Wertpapiers besteht hier jeweils in einem prozentualen Teil des ausgeschütteten Gewinns und ist je nach dessen Größe von Jahr zu Jahr variabel. Wertpapiere werden entweder unmittelbar durch den Aussteller oder mittelbar durch Banken (Bankenkonsor­tium) im Auftrag des Ausstellers ausgegeben. Die Wertpapiere repräsentieren in der Regel einen in einer bestimmten Landeswährung ausgedrückten Nenn­wert (Nominalwert), der aufgedruckt ist. Es gibt aber auch nennwertlose Wertpapier Auch Ak­tiengesellschaften geben mitunter Wertpapier ohne Nenn­wert; aus. Sofern keine Unter- oder Überpari­Emissionen erfolgen oder andere Vorzugs- und Sonderregelungen gelten, werden die Wertpapier bei der Emission zum Nennwert verkauft. Der Markt­- oder Kurswert des Wertpapiers kann mehr oder weniger stark von dieser Größe abweichen. Neben Kursspekulationen (Wert­papierspekulation), die wesentlich die Differenz zw. Markt- und Nennwert bestimmen, drückt die Abweichung des Kurses vom Nennwert indirekt die sich aus dem Verhältnis zw. zu erwartender Rendite und Dauer der daraus fließenden Ein­nahmen ergebende Nachfrage nach den Wertpapieren aus. Wertpapiere werden vor allem an Börsen gehandelt (soweit sie für den Börsenhandel zugelassen sind).